21.08.2020

Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings und Spielbetriebs des BSV Leeden/Ledde.

20. August 2020

 

 

§ 1 Voraussetzungen zur Teilnahme am Trainings- und Spielbetriebs

 

I.            Gesundheitszustand: Trainingsteilnehmer, bei denen vor Trainingsbeginn eines der folgenden Symptome vorliegt, müssen zu Hause bleiben. Husten, Fieber, Atemnot, Erkältungssymptome oder eine Beeinträchtigung des Geruchs und Geschmacksinns

II.            Trainings- und Spielverbot bei positivem Test auf das Coronavirus, muss der Betroffene dem Training mindestens zwei Wochen fernbleiben.

III.            Der Gesundheitszustand ist vom Trainer im Vorfeld abzufragen und zu dokumentieren.

IV.            Ein Spieler nimmt nicht am Training teil, wenn er sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

§ 2 Organisation des Trainingsbetriebs

 

I.            Den Anweisungen der Verantwortlichen Personen ist Folge zu leisten.

II.            In einer Trainingsgruppe befinden sich maximal 30 Personen. Dies gilt auch für das Hallentraining. In der Halle haben externe Personen, die nicht am Training teilnehmen, eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine gute Durchlüftung ist sicherzustellen.

III.            Eine Trainingsgruppe von max. 30 Personen trainiert außerhalb der Halle auf einer eigenen Platzhälfte um eine Durchmischung bei mehreren Gruppen zu vermeiden.

IV.            Vor dem Training tragen sich die Spieler, Trainer und Betreuer in die ausgelegte Anwesenheitsliste ein, um die Dokumentationspflicht der CoronaSchVO Sorge zu tragen.

V.            Die Dokumentation wird für die Dauer gemäß der aktuell gültigen CoronaSchVO vier Wochen aufbewahrt und den zuständigen Behörden bei Bedarf übermittelt.

VI.            Die Trainer/Betreuer säubern oder desinfizieren die Trainingsmaterialien vor und nach jeder Nutzung.

VII.           Die Ein- und Ausgänge zum Trainingsgelände und Umkleidekabinen sind mit dem geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern zu nutzen. Dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist eine geeignete Mund-Nasenbedeckung zu nutzen.

§ 3 Hygiene und Distanzregeln

 

I.            Auf eine Begrüßung per Handschlag oder Umarmung ist zwingend zu verzichten.

II.            Vor- und nach dem Training sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren (Desinfektionsmittel wird vom Verein bereitgestellt).

III.            In den Sanitären Anlagen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

IV.            Kaugummis sind auf dem Trainingsgelände verboten.

V.            Das Spucken oder Naseputzen auf dem Platz soll unterbleiben.

VI.            Außerhalb des normalen Trainingsbetriebs ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

VII.           Die Duschen und Umkleidekabinen stellen keine Aufenthaltsräume dar und sollen möglichst zeitnahe nach Nutzung wieder verlassen werden.

VIII.           Die markierten Flächen auf Sitzbänken und in den Nasszellen dürfen nicht betreten und/oder genutzt werden.

IX.            Die Spieler und Trainer bringen ihre eigene Trinkflasche und Getränke mit. Eine Teilung der Trinkflasche mit weiteren Personen soll vermieden werden.

X.            Der Verkauf von Speisen oder Getränken auf dem Vereinsgelände ist nicht erlaubt.

§ 4 Annahme und Verständnis dieses Hygienekonzeptes

 

I.            Die Verantwortliche Person ist auf jeder Trainingsdokumentation gesondert zu kennzeichnen

II.            Sollten Spieler gegen dieses Konzept verstoßen, sind diese sofort aus der Trainingsgruppe zu entfernen.

III.            Die Haftung bei der nicht konformen Umsetzung trägt jeder Teilnehmer mit seiner Unterschrift auf der Teilnehmerliste selbst.

IV.            Der Trainer teilt dieses Konzept den Spielern im Vorfeld mit und weist vor der 1. Trainingseinheit nochmal eindringlich auf die Umsetzung hin.

§ 5 Wettbewerbe/ Spiele außerhalb des allgemeinen Trainingsbetriebs

I.  Beantragung von Freundschaftsspielen

Es werden nur Freundschaftsspiele durchgeführt, die offiziell über das DFBnet bei der spielleitenden Stelle angesetzt werden.

II.  Betreten des Sportplatzes

1.  Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

2.  Der BSV Leeden/Ledde stellt an allen Eingängen für Spieler und Zuschauer ausreichende Hygienemittel wie Desinfektionsmittel, Einmal-Handtücher und Handseife.

III.  Kabinen (Teams und Schiedsrichter)

1.  Jeder Mannschaft wird eine eigene Umkleidekabine zur Verfügung gestellt. Sie darf zeitgleich von maximal 5 Leuten betreten werden.

2.  Die Kabinen sind gemäß den aktuellen Abstandsregelungen markiert.

3.  Es ist zu empfehlen, eine zeitliche Aufsplittung der Kabinennutzung durchzuführen (z. B. Torhüter, Startelf, Ersatzspieler)

4.  Die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen

5.  Die Kabinen sind nach jeder Nutzung zu lüften.

6.  Alle Personen, die sich in der Kabine aufhalten, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

IV.  Duschen/Sanitärbereich

1.  Abstandsregeln gelten auch in den Duschen.

2.  Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen.

3.  Es wird empfohlen, wenn möglich zuhause zu duschen.

 

 

V.   Weg zum Spielfeld

1.  Der Mindestabstand ist immer einzuhalten. Sowohl auf dem Weg zum Spielfeld, als auch zurück in die Kabinen. Zu jedem Zeitpunkt.

2.  Beide Mannschaften nutzen unterschiedliche Zugänge zu den Kabinen und Spielfeldern. Diese sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet.

VI.   Spielbericht

1.  Das Ausfüllen des Spielberichtes Online sollte im Vorfeld von allen Beteiligten erledigt werden.

2.  Der Schiedsrichter und andere Personen (Spieler, Trainer, Hilfskräfte) haben nach Nutzung nicht eigener Gegenstände ihre Hände sofort zu desinfizieren.

3.  Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielbericht zu dokumentieren.

VII.   Ausrüstungskontrolle

1.  Die Ausrüstungs-Kontrolle findet ausschließlich im Außenbereich statt.

2.  Wenn kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, hat der Schiedsrichter hierbei einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

3.  Der Schiedsrichter verzichtet auf einen Besuch in der Kabine bzgl. Ansprache/Passkontrolle.

VIII.   Einlaufen der Teams

1.  Die Teams laufen mit mindestens 2 Meter Abstand auf das Spielfeld

2.  Kein Handshake

3.  Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften

4.  Keine Escort Kids

5.  Keine Maskottchen

6.  Keine Team Fotos

7.  Keine Eröffnungsinszenierung

IX.    Trainerbänke

1.  Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.

2.  In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten.

3.  Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten). Ggf. Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke.

X.  Halbzeit

1.  In der Halbzeit verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler und Schiedsrichter im Freien.

2.  Sollte ein Verbleibt nicht möglich sein, sind wiederum die gekennzeichneten Wege zu nutzen und der Verbleib in der Kabine auf ein Minimum zu begrenzen.

XI.  Zuschauer

1.  Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer (analog Gastronomie). Es sind maximal 300 Zuschauer zugelassen.

2.  Nur Nachverfolgung mögl. Infektionsketten erfolgt eine Datenerhebung gem. § 2a CoronaSchVO

3.  Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen.

4.  Die Wege zum Eingang für die Zuschauer werden mit Schildern markiert.

 

5.  Unterstützende Schilder/Plakate werden an mehreren Orten angebracht, damit an die dauerhafte Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln erinnert wird.

6.  Die Zuschauer werden über das Hygienekonzept durch Social-Media-Kanäle, Aushänge vor Ort und die Website informiert

7.  Es wird eine pünktliche Anreise zum Anpfiff empfohlen

8.  Für die Schiedsrichter ergibt sich für die Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer, der Einhaltung der Zuschauerzahlen oder der Trennung von Zuschauerbereichen keine Aufsichts- und Meldepflicht.

9.  Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage untersagt.

10.        Flächen (wie z.B. Tische) mit denen die Zuschauer in Berührung kommen sind regelmäßig zu reinigen.

11.         Kein Verkauf von Getränken oder Speisen an Zuschauer.

 

 

XII.  Information an den Gegner

Der BSV Leeden/Ledde stellt seinen Gastmannschaften dieses Hygienekonzept im Vorfeld über die Vereinswebseite zur Verfügung, um hierauf bei seinen Trainern, Betreuern und Spielern aufmerksam zu machen.

 

 

 

 

Der Vorstand

21.08.2020

Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings und Spielbetriebs des BSV Leeden/Ledde.

20. August 2020

 

 

§ 1 Voraussetzungen zur Teilnahme am Trainings- und Spielbetriebs

 

I.            Gesundheitszustand: Trainingsteilnehmer, bei denen vor Trainingsbeginn eines der folgenden Symptome vorliegt, müssen zu Hause bleiben. Husten, Fieber, Atemnot, Erkältungssymptome oder eine Beeinträchtigung des Geruchs und Geschmacksinns

II.            Trainings- und Spielverbot bei positivem Test auf das Coronavirus, muss der Betroffene dem Training mindestens zwei Wochen fernbleiben.

III.            Der Gesundheitszustand ist vom Trainer im Vorfeld abzufragen und zu dokumentieren.

IV.            Ein Spieler nimmt nicht am Training teil, wenn er sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

§ 2 Organisation des Trainingsbetriebs

 

I.            Den Anweisungen der Verantwortlichen Personen ist Folge zu leisten.

II.            In einer Trainingsgruppe befinden sich maximal 30 Personen. Dies gilt auch für das Hallentraining. In der Halle haben externe Personen, die nicht am Training teilnehmen, eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine gute Durchlüftung ist sicherzustellen.

III.            Eine Trainingsgruppe von max. 30 Personen trainiert außerhalb der Halle auf einer eigenen Platzhälfte um eine Durchmischung bei mehreren Gruppen zu vermeiden.

IV.            Vor dem Training tragen sich die Spieler, Trainer und Betreuer in die ausgelegte Anwesenheitsliste ein, um die Dokumentationspflicht der CoronaSchVO Sorge zu tragen.

V.            Die Dokumentation wird für die Dauer gemäß der aktuell gültigen CoronaSchVO vier Wochen aufbewahrt und den zuständigen Behörden bei Bedarf übermittelt.

VI.            Die Trainer/Betreuer säubern oder desinfizieren die Trainingsmaterialien vor und nach jeder Nutzung.

VII.           Die Ein- und Ausgänge zum Trainingsgelände und Umkleidekabinen sind mit dem geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern zu nutzen. Dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist eine geeignete Mund-Nasenbedeckung zu nutzen.

§ 3 Hygiene und Distanzregeln

 

I.            Auf eine Begrüßung per Handschlag oder Umarmung ist zwingend zu verzichten.

II.            Vor- und nach dem Training sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren (Desinfektionsmittel wird vom Verein bereitgestellt).

III.            In den Sanitären Anlagen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

IV.            Kaugummis sind auf dem Trainingsgelände verboten.

V.            Das Spucken oder Naseputzen auf dem Platz soll unterbleiben.

VI.            Außerhalb des normalen Trainingsbetriebs ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

VII.           Die Duschen und Umkleidekabinen stellen keine Aufenthaltsräume dar und sollen möglichst zeitnahe nach Nutzung wieder verlassen werden.

VIII.           Die markierten Flächen auf Sitzbänken und in den Nasszellen dürfen nicht betreten und/oder genutzt werden.

IX.            Die Spieler und Trainer bringen ihre eigene Trinkflasche und Getränke mit. Eine Teilung der Trinkflasche mit weiteren Personen soll vermieden werden.

X.            Der Verkauf von Speisen oder Getränken auf dem Vereinsgelände ist nicht erlaubt.

§ 4 Annahme und Verständnis dieses Hygienekonzeptes

 

I.            Die Verantwortliche Person ist auf jeder Trainingsdokumentation gesondert zu kennzeichnen

II.            Sollten Spieler gegen dieses Konzept verstoßen, sind diese sofort aus der Trainingsgruppe zu entfernen.

III.            Die Haftung bei der nicht konformen Umsetzung trägt jeder Teilnehmer mit seiner Unterschrift auf der Teilnehmerliste selbst.

IV.            Der Trainer teilt dieses Konzept den Spielern im Vorfeld mit und weist vor der 1. Trainingseinheit nochmal eindringlich auf die Umsetzung hin.

§ 5 Wettbewerbe/ Spiele außerhalb des allgemeinen Trainingsbetriebs

I.  Beantragung von Freundschaftsspielen

Es werden nur Freundschaftsspiele durchgeführt, die offiziell über das DFBnet bei der spielleitenden Stelle angesetzt werden.

II.  Betreten des Sportplatzes

1.  Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

2.  Der BSV Leeden/Ledde stellt an allen Eingängen für Spieler und Zuschauer ausreichende Hygienemittel wie Desinfektionsmittel, Einmal-Handtücher und Handseife.

III.  Kabinen (Teams und Schiedsrichter)

1.  Jeder Mannschaft wird eine eigene Umkleidekabine zur Verfügung gestellt. Sie darf zeitgleich von maximal 5 Leuten betreten werden.

2.  Die Kabinen sind gemäß den aktuellen Abstandsregelungen markiert.

3.  Es ist zu empfehlen, eine zeitliche Aufsplittung der Kabinennutzung durchzuführen (z. B. Torhüter, Startelf, Ersatzspieler)

4.  Die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen

5.  Die Kabinen sind nach jeder Nutzung zu lüften.

6.  Alle Personen, die sich in der Kabine aufhalten, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

IV.  Duschen/Sanitärbereich

1.  Abstandsregeln gelten auch in den Duschen.

2.  Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen.

3.  Es wird empfohlen, wenn möglich zuhause zu duschen.

 

 

V.   Weg zum Spielfeld

1.  Der Mindestabstand ist immer einzuhalten. Sowohl auf dem Weg zum Spielfeld, als auch zurück in die Kabinen. Zu jedem Zeitpunkt.

2.  Beide Mannschaften nutzen unterschiedliche Zugänge zu den Kabinen und Spielfeldern. Diese sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet.

VI.   Spielbericht

1.  Das Ausfüllen des Spielberichtes Online sollte im Vorfeld von allen Beteiligten erledigt werden.

2.  Der Schiedsrichter und andere Personen (Spieler, Trainer, Hilfskräfte) haben nach Nutzung nicht eigener Gegenstände ihre Hände sofort zu desinfizieren.

3.  Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielbericht zu dokumentieren.

VII.   Ausrüstungskontrolle

1.  Die Ausrüstungs-Kontrolle findet ausschließlich im Außenbereich statt.

2.  Wenn kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, hat der Schiedsrichter hierbei einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

3.  Der Schiedsrichter verzichtet auf einen Besuch in der Kabine bzgl. Ansprache/Passkontrolle.

VIII.   Einlaufen der Teams

1.  Die Teams laufen mit mindestens 2 Meter Abstand auf das Spielfeld

2.  Kein Handshake

3.  Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften

4.  Keine Escort Kids

5.  Keine Maskottchen

6.  Keine Team Fotos

7.  Keine Eröffnungsinszenierung

IX.    Trainerbänke

1.  Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.

2.  In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten.

3.  Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten). Ggf. Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke.

X.  Halbzeit

1.  In der Halbzeit verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler und Schiedsrichter im Freien.

2.  Sollte ein Verbleibt nicht möglich sein, sind wiederum die gekennzeichneten Wege zu nutzen und der Verbleib in der Kabine auf ein Minimum zu begrenzen.

XI.  Zuschauer

1.  Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer (analog Gastronomie). Es sind maximal 300 Zuschauer zugelassen.

2.  Nur Nachverfolgung mögl. Infektionsketten erfolgt eine Datenerhebung gem. § 2a CoronaSchVO

3.  Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen.

4.  Die Wege zum Eingang für die Zuschauer werden mit Schildern markiert.

 

5.  Unterstützende Schilder/Plakate werden an mehreren Orten angebracht, damit an die dauerhafte Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln erinnert wird.

6.  Die Zuschauer werden über das Hygienekonzept durch Social-Media-Kanäle, Aushänge vor Ort und die Website informiert

7.  Es wird eine pünktliche Anreise zum Anpfiff empfohlen

8.  Für die Schiedsrichter ergibt sich für die Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer, der Einhaltung der Zuschauerzahlen oder der Trennung von Zuschauerbereichen keine Aufsichts- und Meldepflicht.

9.  Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage untersagt.

10.        Flächen (wie z.B. Tische) mit denen die Zuschauer in Berührung kommen sind regelmäßig zu reinigen.

11.         Kein Verkauf von Getränken oder Speisen an Zuschauer.

 

 

XII.  Information an den Gegner

Der BSV Leeden/Ledde stellt seinen Gastmannschaften dieses Hygienekonzept im Vorfeld über die Vereinswebseite zur Verfügung, um hierauf bei seinen Trainern, Betreuern und Spielern aufmerksam zu machen.

 

 

 

 

Der Vorstand

16.04.2019
Geschäftsstelle über Ostern bis 01. Mai geschlossen

Die Geschäftsstelle des BSV ist vom 19.04.-01.05.2019 nicht besetzt. Die Öffnungszeiten des AKTIV & FIT sind hiervon nicht betroffen.
Wir wünschen frohe Osten!!

Basketballer ziehen um

Die BSV Basketballer kommen heim! Ab sofort treffen sich die Basketballer montags um 20.00 Uhr in der Sporthalle in Ledde zum entspannten dribbeln, blocken und Körbe schießen. Neue Mitspieler und Basketballverrückte sind jederzeit herzlich willkommen.

Wer vorher noch weitere Informationen sammeln will kann sich an

Jörg Donnermeyer Tel. 05482/925200

oder

Christian Greitens Tel. 05481/389645

wenden!

Wir sehn uns am Montag!

Basketballer trainieren gemeinsam

Am Montag,27.01.2014 fand ein gemeinsames Training mit der Lengericher Basketballabteilung statt. Nach der Aufwärmphase und einigen Trainingselementen wurde vier Mannschaften gebildet und ein kleines Turnier gespielt. Es ist geplant zukünftig öfter gemeinsame Trainingseinheiten zu absolvieren.

Basketball mit Kindern – aktiv ins neue Jahr gestartet

Am Donnerstag den 03.01.2013 fand das erste Training der Basketballer statt.
Unter dem Motto „Basketball mit Kindern“ war diesmal der Nachwuchs dabei.
Regelmäßig ein- oder zweimal im Jahr findet das Training mit den Kindern statt.
Natürlich in der Ferienzeit!

BSV Newsblog

Wir starten unseren Blog demnächst mit informativen Themen. Wir freuen uns über Ihren Besuch.

    Seite 1